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Benachrichtigungstext

Du lehnst aus Gewissensgründen den Umgang mit Waffen ab, willst freiwillig tätig sein und dich sozial engagieren? Dann bist du bei uns, dem Psychosozialen Pflegedienst Tirol (PSP), genau richtig. Wir unterstützen Menschen mit psychischen Erkrankungen / Beeinträchtigungen dabei, ein möglichst eigenständiges Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.

In unseren Bereichsstellen Hall, Schwaz, Wörgl, St. Johann und Telfs freuen wir uns auf junge motivierte Männer wie dich.

Zivildienst beim PSP (Wappen)

Was wir von dir erwarten

  • Offenheit in Bezug auf unsere KlientInnen
  • Bereitschaft zur Arbeit mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
  • Verlässlichkeit und Pünktlichkeit
  • Führerschein B (ohne Führerschein ist bei uns kein Zivildienst möglich)

Deine Aufgaben

  • Hilfsdienste bei der Betreuung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Haus-, Garten- und Reinigungsarbeiten
  • Hol- und Bringdienste mit den vereinseigenen Bussen
  • Verwaltungsdienste

So wirst du bei uns Zivildiener

  1. Nach der Musterung und der Abgabe der Zivildiensterklärung erhältst du von der Zivildienstserviceagentur (ZISA) einen Feststellungsbescheid.
  2. Hast du diesen bekommen, nimmst du Kontakt mit dem Psychosozialen Pflegedienst Tirol auf.
    Deine Ansprechperson: Fr. Barbara Aichholzer in Hall: Tel: 05223/54911
  3. Wir laden dich zu einem Vorstellungsgespräch in der entsprechenden Bereichsstelle ein.
  4. Der PSP fordert dich bei der ZISA in Wien an.
  5. Du erhältst daraufhin von der ZISA einen Zuweisungsbescheid. Solltest du noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, leite diesen Zuweisungsbescheid sofort an deinen Arbeitgeber weiter!
  6. In etwa zwei Wochen vor deinem Dienstantritt erhältst du von uns ein Schreiben in dem wir dich um deine Personaldaten bitten.
  7. Dein Zivildienst beginnt. Deinen ersten Tag verbringst du in der Verwaltung in Hall. Wir klären mit dir die Formalitäten ab, führen dich in den Zivildienst ein. Ab dem 2. Tag wirst du in deiner vereinbarten Bereichsstelle sein.

Entgelt

Grundvergütung für Zivildienstleistende nach § 25a Abs.2 Z 1 ZDG plus Verpflegungsgeld

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