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Benachrichtigungstext

  • Die Bereitschaft zur gesundheitlichen und sozialen Rehabilitation
  • Zuweisung durch einen Facharzt für Psychiatrie
  • Abklärung der gesundheitlichen und sozialen Wiederherstellungsmöglichkeiten durch die zuständigen PSP-Mitarbeiter
  • Antrag nach dem Tiroler Teilhabegesetz
  • Bewilligte Fördermaßnahme nach dem Tiroler Teilhabegesetz

Finanzierung

  • Das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Fachbereich Behindertenhilfe, finanziert die Fördermaßnahmen. Wir unterstützen bei der Antragstellung nach dem Tiroler Teilhabegesetz.
  • Ein Selbstbehalt ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Pension oder des Pflegegeldes und wird vom Amt der Tiroler Landesregierung festgesetzt.

REHA-Antrag-Bild