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BESUCH IN UNSEREN EINRICHTUNGEN
BESUCH IN UNSEREN EINRICHTUNGEN
Sollte ein Besuch erfolgen, bitte einen „Berechtigungs- bzw. Dienstausweis“ verlangen und den Besuch der Verwaltung Hall mitteilen!
Bitte fragt auch um eine Visitenkarte – wegen dem Ansprechpartner!
Achtung Datenschutz
„Behörde“: ihr Besuch findet aufgrund von gesetzlichen Informations-Auskunfts-, Einsichts- und Offenlegungspflichten statt – es muss keine Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterzeichnet werden.
„keine Behörde“: bitte eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter-schreiben lassen – Anlage!
Bitte beachtet den Grundsatz der Datenminimierung Art. 5(1)c DSGVO – die Verwendung personenbezogener Daten muss für den Zweck angemessen und auch für den Zweck erheblich und relevant sein – dies bedeutet „nur so wenig Daten als möglich bekannt geben.“
Unangemeldet
Behörden
- Finanzpolizei als Organ der Abgabenbehörden – sie ist zur Rechtsbelehrung verpflichtet
Gesetzliche Grundlage: Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz
Im § 12 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (AVOG) hat die Finanzpolizei folgende Befugnisse:
- Betretungsrecht
- Auskunftsrecht
- Identitätsfeststellung
- Anhalterecht
Aufgaben:
- Feststellung illegal beschäftigter Arbeitnehmer
- Steueraufsicht
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abfuhr aller lohnabhängigen Abgaben
- Überwachung von Sozialversicherungsbetrug
- Kontrolle der Einhaltung der versicherungsrechtlichen und melderechtlichen Bestimmungen
des ASVG - Kontrolle der Einhaltung der Anzeigepflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- Kontrolle der Verstöße gegen die Bestimmungen des Glücksspielgesetzes, der Gewerbe-
ordnung und des StGB - Kontrolle ob Unterentlohnung vorliegt
Sie ist berechtigt von jedermann Auskünfte über die für die Erhebung von Abgaben maßgebenden Tatsachen zu verlangen.
Dies schließt die Verpflichtung mit ein, ihr Urkunden und schriftliche Unterlagen vorzulegen und Einsichtnahme zu gestatten.
- Landesrechnungshof
Gesetzliche Grundlage: Tiroler Landesrechnungshofgesetz
Der Landesrechnungshof überprüft u.a. die widmungsgemäße Verwendung der vom Land Tirol gewährten finanziellen Förderungen.
Es gibt eine Gebarungsprüfung – hier wird vor allem auf ziffernmäßige Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geachtet
und eine Sonderprüfung – wenn dies der Landtag oder der Finanzkontrollausschuss beschließt.
Seine Befugnisse sind unter § 5 nachzulesen
- Arbeitsinspektorat
Gehört zum Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Gesetzliche Grundlage: Arbeitsinspektionsgesetz
Das Betreten unserer Einrichtungen ist jederzeit - angekündigt aber auch unangekündigt - möglich.
Aufgaben: In allen Belangen des Arbeitsschutzes zu unterstützen und beraten
- Überprüfung ob die Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden
Menschen eingehalten werden - Befragung von Mitarbeitern und Einforderung auch schriftlicher Auskünfte
- Einsichtnahme in Unterlagen (z.B. Kollektivverträge, Dienstverträge, Gehalts-/Urlaubslisten,
Arbeitsaufzeichnungen nach dem Arbeitszeitgesetz usw.) samt Kopien
- Bewohnervertretung (gilt ausschließlich für Tagesstrukturen)
Gesetzliche Grundlage: Heimaufenthaltsgesetz
Für uns sind derzeit insgesamt 10 nachfolgend aufgeführte Bewohnervertreter zuständig.Julia Auderklamm LLM
julia.aufderklamm@vertretungsnetz.atJulia Kovacs MA
julia.kovacs@vertretungsnetz.atMag. Martina Danler
martina.danler@vertretungsnetz.atMichael Vogl
michael.vogl@vertretungsnetz.atMag. Astrid Felkel
astrid.felkel@vertretungsnetz.atMag. Alexandra Niedermoser
alexandra.niedermoser@vertretungsnetz.atMag. Magdalena Hagen
magdalena.hagen@vertretungsnetz.atDr. Erich Wahl
erich.wahl@vertretungsnetz.atMag. Vanessa Hutle
vanessa.hutle@vertretungsnetz.atMag. Thomas Knapp
thomas.knapp@vertretungsnez.atGemäß § 9 des Heimaufenthaltsgesetzes darf der Bewohnervertreter
- die Einrichtung unangemeldet besuchen,
- sich von den Klienten einen persönlichen Eindruck verschaffen,
- mit den Leitern und Mitarbeitern das Vorliegen von Voraussetzungen der Freiheitsbeschrän-
kung zu besprechen - die Interessensvertreter der Klienten befragen und
- Einsicht in die Pflegedokumentation, die Krankengeschichte und sonstige Aufzeichnungen
über die Klienten nehmen.
Nur Einsichtnahme – keine Kopien dem Bewohnervertreter mitgeben!
Weiters muss der Leiter dafür sorgen, dass die Klienten Auskünfte bzw. den Klienten die Möglichkeit gegeben wird, sich mit dem jeweiligen Bewohnervertreter zu besprechen.
- Volksanwaltschaft (Opcat)
Rechtliche Grundlage: Volksanwaltschaftsgesetz
Ihre Aufgabe ist der Schutz und die Förderung der Menschenrechte.
Es geht hier auch um Freiheitsbeschränkung aufgrund medikametöser Maßnahmen gem. § 5 Heimaufenthaltsgesetz
Nachfolgend eine namentliche Auflistung der Expertenkommission, welche derzeit für Tirol zuständig ist:
Univ.-Prof. Dr. Verena Murschetz, LL.M. | Leitung |
Mag. (FH) David Altacher | Mitglied |
Mag.a (FH), Mag.a Michaela Brejia | Mitglied |
Erwin Egger | Mitglied |
Mag. Dr. Wolfgang Fromherz | Mitglied |
Mag.a Elif Gündüz, PhD | Mitglied |
Dr. Dominik Kraigher | Mitglied |
Martha Taschler, MSc | Mitglied |
Mag. thomas Thöny, BEd | Mitglied |
- Diese Expertenkommission hat uneingeschränkten Zutritt zu unseren Einrichtungen
- Sie kann medizinische Unterlagen zur Einsichtnahme verlangen
- Auf Wunsch - Führung vertraulicher Gespräche mit Klienten
Die Kommission orientiert sich bei ihrer Überprüfung an sogenannte Prüfschwerpunkte – das sind jene Themen, auf welche die Kontrollen besonderes Augenmerk legen.
Die Volksanwaltschaft kann keine verbindlichen Weisungen erteilen sondern nur Empfehlungen aussprechen. Das Nichteinhalten dieser Empfehlungen ist jedoch schriftlich zu begründen.
- Amt der Tiroler Landesregierung
Aufgrund einer Beschwerde eines Klienten bzw. des gesetzlichen Vertreters, Erwachsenen-vertreters ist auch unangemeldet eine Einschau möglich.
Details siehe bitte unter Behörden – Angemeldet
- Lebensmittelaufsicht, Marktwesen der Stadt Innsbruck
(gilt ausschließlich für die BI Innsbruck)
Gesetzliche Grundlage: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
bis dato jährlich oder alle 2 Jahre
- kontrolliert die Hygienerichtlinien,
- ob die Mitarbeiter in Bezug auf Hygiene geschult werden
- wie oft Schulungen stattfinden wie auch die
- Lagerung der Lebensmittel
- Gesundheitsamt des Amtes der Tiroler Landesregierung
Bereich: Lebensmittelaufsicht – Zentrale
Gesetzliche Grundlage: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Zusätzlich gibt es in jeder Bezirkshauptmannschaft eine separate Lebensmittelaufsicht. Diese kann jederzeit Kontrollen durchführen – siehe bitte unten
- BH Innsbruck und Innsbruck Land
Zuständig für BI Innsbruck, BI Hall, BI Telfs, AI Absam
- Lebensmittelaufsicht BH Kitzbühel
Zuständig für BI St. Johann
Gehört zur Abt. Verkehrs- und Baurecht
Leitung Mag. Verena Bortenschlager Tel.-Nr. 05356/62131/6440
- Lebensmittelaufsicht BH Kufstein
Zuständig für BI Wörgl
Gehört zur Abt. Grundverkehr und Gesundheitsrecht
Leitung: Dr. Claudia Huber-Wurzenrainer Tel.-Nr. 05372/6066040
- EU-Förderung Schloßsiedlung 5 Jahre (LE 14-20)
Rechtliche Grundlage: LE 14-20 – Sonderrichtlinie des Landes Tirol zur Umsetzung von EU-land finanzierten Projektmaßnahmen im Bereich Gesundheit und Soziales im Rahmen des Österreichischen Programmes für ländliche Entwicklung 2014-2020
Vor-Ort-Kontrollen sind auch unangemeldet möglich; der PSP ist verpflichtet diese Kontrollen zuzulassen.
Zusätzlich soll eine informierte Auskunftsperson anwesend sein, die Auskünfte erteilt und Unter-stützung leistet.
Kontrollpersonen können sein: Mitarbeiter des Amtes der Tiroler Landesregierung, der Zahlstelle, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), des Rechnungshofes, des Landesrechnungshofes, der bescheinigenden Stelle für den Rech-nungsabschluss sowie die Organe der EU.
Keine Behörde
- Licht ins Dunkel
Bitte eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterschreiben lassen!
Grundlage: Vertrag zur Projektabwicklung abgeschlossen zw. Verein „Licht ins Dunkel“ und PSP Tirol.
Der Verein Licht ins Dunkel hat das Recht Projekte im Originalzustand jederzeit zu besichtigen. Die Prüfung der projektspezifischen Mittelverwendung wurde an die Bonafide Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H. ausgelagert.
Kontrolliert wird:
- Ordnungsgemäße Projektdurchführung,
- Angemessenheit der verursachten Kosten
- Einsichtnahme in Detailunterlagen,
- Kostenvoranschläge, Fortschrittsberichte, Teilrechnungen usw. um während der Abwicklung über den laufenden Stand der Projektabwicklung informiert zu sein.
Angemeldet
Behörden
- Datenschutzbehörde
Rechtliche Grundlage: Datenschutzgesetz 2018 und DSGVO
Nach Anmeldung hat die Datenschutzbehörde das Recht:
- Räumlichkeiten in denen Datenverarbeitung vorgenommen wird zu betreten
- Datenverarbeitungsanlagen in Betrieb zu setzen
- die zu überprüfenden Verarbeitungen durchzuführen
- Kopien von Datenträgern im erforderlichen Ausmaß herzustellen
- Verlangen von Aufklärung über die Datenverarbeitung
- Einschau in Datenverarbeitungen und in die diesbezüglichen Unterlagen
Wenn durch eine Datenverarbeitung wesentliche Geheimhaltungsinteressen einer betroffenen Person vorliegen, darf sie mit Bescheid die Weiterführung der Datenverarbeitung untersagen.
In ihre Zuständigkeit fällt auch die Verhängung von Geldbußen.
- Sozialministeriumsservice (gilt ausschließlich für das Arbeitstraining Transform)
Vertragliche Grundlage: Fördervereinbarung zw. dem Ausgleichstaxfonds vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, vertreten durch das Sozialministeriumservice des Landes Tirol und dem PSP Tirol
Das Sozialministeriumservice ist verpflichtet sämtliche Projekte inhaltlich zu begleiten. Bei mehrjährigen Rahmenverträgen ist einmal jährlich ein Vor-Ort Besuch durchzuführen.
Die Häufigkeit der Prüfungen ist jedoch vom konkreten Objekt und von zusätzliche Kriterien abhängig, die einen intensiven Dialog oder eine häufigere Kontrolle bedürfen.
Bei uns erfolgt derzeit nach Ankündigung einmal jährlich ein Projektbesuch. Ansprechpartnerin ist Frau Mag. Carmen Thoma.
Bei diesem Treffen werden v.a. folgende Punkte besprochen:
- Entwicklung der Klienten
- Mitarbeiter Transform (z.B. Personalwechsel)
- Einhaltung aller Vorgaben des Fördergebers
- Amtlicher Pflanzenschutzdienst Tirol- Amt der Tiroler Landesregierung
(gilt ausschließlich für das Arbeitstraining Transform) in der Regel einmal jährlich
Rechtliche Grundlage: ISPM 15 Internationaler Standard Erlass – Anforderungen an
Verpackungsholz-Lieferungen
Zuständig: Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei
Leiter: DI Thomas Peham
Überprüfung der Unbedenklichkeit betreffend der Holzplatten - Zertifizierung als schädlingsfrei
- Amt der Tiroler Landesregierung
Gesetzliche Grundlage: behördliche Aufsicht § 43 Tiroler Teilhabegesetz
Das Amt der Tiroler Landesregierung kündigt grundsätzlich eine Einschau an.
Es gibt keine Richtlinie betreffend Häufigkeit der Besuche.
Eine Einschau erfordert gründliche Vorbereitung unsererseits.
Das Amt der Tiroler Landesregierung beauftragt meistens die fachliche Leitung der zuständigen Abteilung samt Assistenz, einen Bausachverständigen (Fachbereich Baupolizei) betreffend baulicher Überprüfung sowie ein Mitglied der Landessanitätsdirektion.
- Neben der Betriebsbewilligung gem. § 41 Teilhabegesetz,
- der Information über die Tagesabläufe der Klienten und der
- Überprüfung, ob sämtliche Auflagen erfüllt worden sind,
- erfolgt auch eine Befragung der Mitarbeiter und der Klienten.
Unter anderem wird die Qualifikation der Mitarbeiter überprüft.
Nach der Einschau wird ein Begehungsprotokoll erstellt, welches Auflagen aber auch Empfehlungen beinhaltet.
- Bezirkshauptmannschaften Innsbruck Stadt und Land, Kufstein und Kitzbühel
Gesetzliche Grundlage: § 32 Teilhabegesetz – Auskunftsersuchen
Bis dato ausschließlich in der Bereichsstelle Wörgl:
Nach Voranmeldung besucht Frau Erika Fenster von der BH Kufstein die Bereichsstelle Wörgl, spricht mit den Klienten, ob sie mit Leistungen des PSP zufrieden sind und überprüft auch unsere Anträge nach dem Teilhabegesetz.
- Landessanitätsdirektion
Gesetzliche Grundlage: Tiroler Teilhabegesetz, Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz
Die Landessanitätsdirektion ist eine Organisationseinheit der Gruppe Gesellschaft, Gesundheit und Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem:
- die fachlichen Belange der Gesundheits- und Krankenpflege (Leitung derzeit ADir. Mag. Margit Führer) Pflegereferat – in der Regel ist ein Mitarbeiter der Landessanitätsdirektion bei der Einschau – siehe bitte Pkt 5) dabei.
- fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens und der Lebensmittelkontrolle (Leitung derzeit ADir. Reinhold Antoniacomi) – diese ist den Bezirkshauptmannschaften übergeordnet und kann ebenfalls unsere Einrichtungen besuchen.
- Baupolizei- Amt der Tiroler Landesregierung – Fachbereichsstelle Baupolizei
Gesetzliche Grundlage Tiroler Bauordnung
Fachbereichsleiter: Dipl. Ing. Thomas Schnitzer-Osl Tel.-Nr. 0512/508/4140
Die Baupolizei schreitet aufgrund der Abweichung des Baues von der Baubewilligung oder auch wegen schlechter Bausubstanz ein.
Dies ist oft mit erheblichen Kosten verbunden.
- Feuerpolizei
Bezirksverwaltungsbehörden des Amtes der Tiroler Landesregierung
Zuständige Behörde ist prinzipiell der Bürgermeister der jeweiligen Stadt oder Gemeinde
Gesetzliche Grundlage: Tiroler Feuerpolizeigesetz
- GPLA-Verfahren – Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben
(gilt ausschließlich für die Verwaltung)
Gesetzliche Grundlage: 2. Abgabenänderungsgesetz 2002
Die Prüfung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen, kann aber auch in der TGKK, beim Finanzamt oder in den Räumlichkeiten des Steuerberaters erfolgen. Dem Prüfer ist ein Raum zur Verfügung zu stellen und auch alle erforderlichen Unterlagen in Form von Büchern und Datenträgern zur Verfügung zu stellen.
Der Prüfer ist befugt jedes Beweismittel zu verwerten und er kann auch Aufzeichnungen, Urkunden und Beweismittel aus anderen Verfahren verwenden und kann auch die Mitarbeiter befragen. Weiters kann er den Betrieb jederzeit besichtigen.
Keine Behörde
- Vorstandmitglieder des Vereines PSP Tirol
Grundlage: Vereinsstatuten, Kassaordnung
Aufgrund § 12 der Vereinsstatuten: „… Verwaltung des Vereinsvermögens“ und der Kassaordnung Pkt. 6 können die Vorstandsmitglieder jederzeit, auch unangemeldet die Einrichtungen besuchen und eine Kassaprüfung vornehmen.
Vorstandsmitglieder sind derzeit: bitte entnehmen Sie diese Information dem Impressum
- Verband Biokontrolle Tirol – BIKO (gilt ausschließlich für die AI Absam)
Zertifizierungs-Dienstleister für Biokontrolle
- überprüft wird die Anbaufläche
- Bodenproben und Pflanzenproben nach den Richtlinien des biologischen Anbaus
- Mengenflussanalyse – Ernte – Verarbeitung – Verkauf
- Etiketten
- Jährliche Einkaufsrechnung betr. Bio-Zukauf
Ansprechpartnerin: Christina Schütz, Tel.-Nr. 0043/59292-3100
- Datenschutzbeauftragter
Grundlage: Vertrag über die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten
Herr Dr. Werner Pilgermair ist derzeit unser externer Datenschutzbeauftragter.
Er kann jederzeit, jedoch nach Ankündigung
- in sämtlichen PSP Einrichtungen, die von uns gesetzten Datenschutzmaßnahmen
überprüfen, - dokumentieren,
- eventuelle Mängel aufzeigen und Verbesserungen vorschlagen.
- Sicherheitsfachkraft (SFK) und Arbeitsmedizin (AM)
Gesetzliche Grundlage: Deklaration von Luxemburg und Arbeitnehmerschutzgesetz
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910
Derzeit ist Herr Mag. Johannes Haid unsere Sicherheitsfachkraft. Nach Vereinbarung eines Termins – einmal jährlich – begeht er alle Einrichtungen des PSP.
- Fragen ergeben sich im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, Mutterschutzes, psychosoziale Belastungen usw.
- Er zeigt mögliche Mängel auf und schlägt Verbesserungen vor
- Weiters werden aus der Reihe unserer Mitarbeiter 4 geschulte Sicherheitsvertrauens-personen ernannt, deren Aufgabe es ist, Arbeitsschutzprobleme zu erkennen und an deren Lösung mitzuarbeiten.
Derzeit:
Christof Eberl: Transform und AI Absam Tel. 05223/43666
Marlies Gitterle: Hall und TZ Egertboden Tel. 05223/54911/6095
Doris Kreuzer: Innsbruck, Telfs, WP An der Lan und Hohe Munde Tel. 2/572750/8014
David Sporschill: St. Johann, WG St. Johann und Wörgl Tel. 05332/70511/2054
Derzeit ist Herr ……………….………………………. unser Arbeitsmediziner. Nach Vereinbarung eines Termins, in der Regel einmal jährlich begeht er alle Einrichtungen des PSP.
- Fragen ergeben sich im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, Mutterschutzes, psychosoziale
Belastungen usw. - Er zeigt mögliche Mängel auf und schlägt Verbesserungen vor
- Brandschutzbeauftragter
Gesetzliche Grundlagen: Tiroler Feuerpolizeigesetz, Arbeitnehmerschutzgesetz, technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB O 119 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000173
Brandschutzberatung Karbon wurde mit der Funktion des Brandschutzbeauftragen, vertreten durch Herrn Christian Karbon, betraut.
Aufgaben:
- einmal im Monat ein Kontrollgang in sämtlichen PSP Einrichtungen und falls erforderlich
- Dokumentation der Brandschutzmängel
In jeder Bereichsstelle bzw. Einrichtung des PSP gibt es einen durch o.g. Firma geschulten
Brandschutzwart. Dieser ist Ansprechpartner für die Mitarbeiter und Kontaktperson zum Brand-schutzbeauftragten.
Brandschutzwarte zum 25.09.2018
Anna Gufler Telfs Peter Moser AI Absam / Transform
Sylvia Sager WP Hohe Munde Carolin Zenkert Schwaz
Doris Kreuzer Innsbruck Veronika Sykorova TZ Egertboden
Sibylle Fierer WP An der Lan Birgit Haller Wörgl
Marlies Gitterle Hall Noelle Hablützel St. Johann