Voraussetzung f. Rehabilitationsmaßnahmen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme psychosozialer Rehabilitationsmaßnahmen
- Die Bereitschaft zur gesundheitlichen und sozialen Rehabilitation
- Zuweisung durch einen Facharzt für Psychiatrie
- Abklärung der gesundheitlichen und sozialen Wiederherstellungsmöglichkeiten durch die zuständigen PSP-Mitarbeiter
- Antrag nach dem Tiroler Teilhabegesetz
- Bewilligte Fördermaßnahme nach dem Tiroler Teilhabegesetz
Finanzierung
- Das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Fachbereich Behindertenhilfe, finanziert die Fördermaßnahmen. Wir unterstützen bei der Antragstellung nach dem Tiroler Teilhabegesetz.
- Ein Selbstbehalt ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Pension oder des Pflegegeldes und wird vom Amt der Tiroler Landesregierung festgesetzt.