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Benachrichtigungstext

Einzelbetreuung / Aufsuchender Dienst ist die kontinuierliche Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen / Beeinträchtigungen durch eine Betreuungsperson. Diese Betreuung in der häuslichen Umgebung dient der Bewältigung der aktuellen Lebenssituation und bildet die Basis der sozialpsychiatrischen Rehabilitation.

Voraussetzungen für diese Rehabilitationsleistung und deren Finanzierung


Mit den Klienten werden je nach individuellem Bedarf unterschiedliche soziotherapeutische Aktivitäten durchgeführt. Beispiele dafür sind gemeinsame Unternehmungen, Haushaltstraining (Kochen, Einkaufen, Geldverwaltung), Vermittlung und Sicherstellung des Besuchs von Beschäftigungs- oder Arbeitsinitiativen und vieles mehr. Diese Interventionen stehen im Zeichen salutogenetischer und ressourcenorientierter Haltungen. In den Leitlinien der Aktion Psychisch Kranke sind alle wesentlichen Punkte der Langzeitbehandlung und –rehabilitation psychisch Kranker und Beeinträchtigter zusammengefasst – die im Rahmen des Aufsuchenden Dienstes des PSP angestrebten Ziele sind darin von größter Bedeutung für den rehabilitativen Gesamterfolg.

Ein gutes Krankheitsmanagement der Patienten spielt ebenfalls eine prognostisch wichtige Rolle im Krankheitsverlauf. Die Pflegeausbildung und die für den extramuralen psychiatrischen Bereich festgeschriebenen Pflegeleistungsdimensionen machen die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege zu einer besonders prädestinierten Berufsgruppe für den Aufsuchenden Dienst, da sie sowohl soziotherapeutische ressourcenorientierte als auch psychiatrische Kompetenzen besitzt.

Das Aufsuchen des unmittelbaren Privatbereichs durch die Betreuer beinhaltet die Problematik der mangelnden Kontrolle durch die Außenwelt, insbesondere durch die finanziellen Träger, über die in diesem Kontext tatsächlich erbrachten Leistungen. Die Abläufe der Betreuungsprozesse im PSP sind im Detail festgeschrieben und beinhalten zahlreiche Reflexions-, Rückmeldungs- und Kontrollmechanismen auf der Basis standardisierter Ablaufbeschreibungen, welche die Transparenz der Tätigkeiten gewährleisten.

Die Betreuer im Aufsuchenden Dienst übernehmen aufgrund ihrer Nähe und Beziehungskonstanz zu den Klienten sehr häufig auch die Funktion des Case Managers, welcher die spezifisch-therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen in anderen Kontexten mit den Klienten organisiert und koordiniert.

Im Aufsuchenden Dienst wird die Verbindung von medizinisch-psychiatrischer Betreuung und sozialer Rehabilitation als Ziel verfolgt. Im Konkreten bedeutet dies die bewusste Schaffung bzw. Aktivierung nicht-professioneller sozialer Netzwerke (Freunde, Familie, Vereine, etc.) neben den vorhandenen professionellen Bezügen. Die Betreuungsperson sucht dabei das unmittelbare Lebensfeld der Klienten auf, um dort mit den Klienten eine Abstimmung der Bedürfnisse aller Beteiligten vorzunehmen und damit eine Basis des Zusammenlebens für alle zu schaffen. Diese Abstimmungsarbeit erfolgt freiwillig und partnerschaftlich für alle. Ein wesentliches Moment beim Gelingen dieser Bemühungen ist die Sicherstellung eines Informationsflusses zwischen den Klienten und ihrem Umfeld. Der grundlegende Unterschied des Aufsuchenden Dienstes zu anderen milieu- und soziotherapeutischen Angeboten liegt in der Möglichkeit, relevante Personen, Beziehungen und Rituale aus dem unmittelbaren Umfeld der Klienten einzubeziehen, ohne an institutionsgebundenen Regeln des Zusammenlebens gebunden zu sein.